Kosten einer Kinderwunschbehandlung in der Schweiz

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei Kinderwunsch?

Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung hängen von der notwendigen Behandlung und der individuellen Situation ab. Während viele Abklärungen sowie hormonelle Behandlungen und Inseminationen unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen werden, müssen die Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels IVF oder ICSI in der Schweiz in der Regel selbst getragen werden.

Die Insemination (IUI, intrauterine Insemination) ist eine bewährte und schonende Behandlung bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie eignet sich besonders bei leicht eingeschränkter Samenqualität, bei ungeklärter Unfruchtbarkeit sowie bei Frauen mit durchgängigen Eileitern.

In unserer Kinderwunschklinik in Zürich führen wir Inseminationen individuell auf den natürlichen Zyklus oder nach einer leichten hormonellen Stimulation abgestimmt durch.

Kosten für Abklärungen, Stimulationen und Inseminationen

Die medizinische Abklärung bei unerfülltem Kinderwunsch wird in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen von der Grundversicherung übernommen. Dazu gehören beispielsweise:

Bei Frauen unter 40 Jahren übernimmt die Grundversicherung bei entsprechender medizinischer Indikation in der Regel die Kosten einer hormonellen Behandlung für bis zu 12 Monate sowie bis zu drei Inseminationszyklen.

Nach einer Schwangerschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen erneut Anspruch auf die entsprechenden Leistungen bestehen.

Franchise und Selbstbehalt müssen von der Patientin selbst getragen werden. Je nach Zusatzversicherung können weitere Leistungen im Zusammenhang mit einer Kinderwunschbehandlung übernommen werden. Es lohnt sich deshalb, die individuelle Versicherungsdeckung zu prüfen.

Kinderwunschbehandlung bei Frauen über 40 Jahren

Auch bei Frauen über 40 Jahren können bestimmte Abklärungen und Behandlungen von der Krankenkasse übernommen werden. Die Kostenübernahme muss jedoch individuell geprüft werden.

Nach einem Erstgespräch in unserer Kinderwunschklinik können wir bei Bedarf eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Je nach Situation können zusätzliche Untersuchungen oder Hormonwerte erforderlich sein, um die Erfolgsaussichten einer Behandlung einzuschätzen.

Was kostet eine künstliche Befruchtung mit IVF oder ICSI?

Im Gegensatz zu hormonellen Stimulationen und Inseminationen werden die Kosten einer IVF- oder ICSI-Behandlung in der Schweiz von der Grundversicherung in der Regel nicht übernommen.

Ein IVF-Zyklus mit Embryotransfer kostet in unserer Kinderwunschklinik CHF 5’700.–.

Zusätzlich können – abhängig von der individuellen Behandlung – weitere Kosten entstehen, beispielsweise für:

Da insbesondere die benötigte Medikamentendosis und zusätzliche Laborleistungen individuell unterschiedlich sind, lassen sich die Gesamtkosten einer IVF- oder ICSI-Behandlung nicht pauschal angeben.

Transparente Beratung zu Ihren individuellen Behandlungskosten

Uns ist wichtig, dass Sie bereits vor Beginn einer Kinderwunschbehandlung wissen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Leistungen möglicherweise von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Gerne besprechen wir bei einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre persönliche Situation, die möglichen Behandlungsschritte und die damit verbundenen Kosten.

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kinderwunschklinik – wir beraten Sie gerne persönlich.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch und erklären Ihnen die anfallenden Kosten in Ihrer Situation.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Die Kosten hängen davon ab, welche Abklärungen und Behandlungen notwendig sind. Während viele Untersuchungen und bestimmte Kinderwunschbehandlungen von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden können, müssen andere Behandlungen wie IVF und ICSI in der Regel selbst bezahlt werden. Vor Beginn einer Behandlung informieren wir Sie transparent über die zu erwartenden Kosten.

Hormonelle Behandlungen bei unerfülltem Kinderwunsch werden bei entsprechender medizinischer Indikation häufig von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Gerne reichen wir bei Bedarf eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse ein.

In der Schweiz werden bei entsprechender medizinischer Indikation bis zu drei Inseminationszyklen pro Schwangerschaft von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Auch die begleitenden Untersuchungen und eine hormonelle Stimulation können unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistungen sein.

Nein. Die Kosten einer IVF- oder ICSI-Behandlung werden in der Schweiz von der obligatorischen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Die Behandlung muss daher in der Regel selbst bezahlt werden. Bestimmte vorausgehende Abklärungen können jedoch von der Grundversicherung übernommen werden.

Neben der eigentlichen IVF- oder ICSI-Behandlung können beispielsweise Kosten für Medikamente, Narkose beziehungsweise Sedierung, Kryokonservierung und Lagerung von Embryonen sowie spätere Kryotransfers entstehen. Auch zusätzliche genetische Untersuchungen können weitere Kosten verursachen. Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn darüber, welche Leistungen in Ihrer persönlichen Situation voraussichtlich notwendig sind.

Bei einem Kryotransfer wird ein zuvor eingefrorener Embryo aufgetaut und in die Gebärmutter übertragen. Die Kosten umfassen unter anderem die Vorbereitung und Überwachung des Zyklus, das Auftauen des Embryos und den Embryotransfer. Der aktuelle preis liegt bei circa 3000 CHF.

Die Kosten für eine IVF- oder ICSI-Behandlung mit Präimplantationsdiagnostik werden von der obligatorischen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. Je nach genetischer Fragestellung können einzelne vorausgehende diagnostische Untersuchungen möglicherweise Kassenleistungen sein. Vor einer PID erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht.

Social Freezing aus nicht medizinischen Gründen wird von der obligatorischen Krankenversicherung nicht übernommen. Zu berücksichtigen sind die Kosten für die hormonelle Stimulation und Medikamente, die Eizellentnahme, das Einfrieren der Eizellen sowie deren Lagerung. Die Kosten liegen bei circa 6000 CHF.

Medizinisch notwendige Abklärungen bei unerfülltem Kinderwunsch werden häufig von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen. Dazu können beispielsweise Hormonuntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, die Abklärung der Eileiterdurchgängigkeit oder Untersuchungen des Mannes gehören. Die Kostenübernahme hängt von der jeweiligen Untersuchung und der individuellen Situation ab.

Die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenversicherung kann vom Alter und von der jeweiligen Behandlung beziehungsweise Indikation abhängen. Gerne reichen wir eine Kostengutsprache für Sie ein.

Ja. Transparenz ist uns wichtig. Bevor Sie mit einer selbst zu bezahlenden Kinderwunschbehandlung beginnen, informieren wir Sie über die voraussichtlich anfallenden Kosten. So wissen Sie bereits vor Behandlungsbeginn, mit welchen Ausgaben Sie rechnen müssen.